22 Die Vorinstanz ging von einer Menge von rund 800 g Metamphetamin (reiner Wirkstoffgehalt) aus und gelangte so zu einer Ausgangsstrafe von 46 Monaten Freiheitsstrafe (pag. 711). Aus den Schuldsprüchen gemäss Ziff. II 3-5 des Dispositivs resultiert zusammengerechnet eine Menge von 770 g Metamphetamin (reiner Wirkstoffgehalt).