(Ortschaften) und anderswo durch (1) Erwerb von ca. 2‘000 nicht für den Eigenkonsum bestimmten Tabletten Methamphetamingemisch (Thaipillen, unbekannter Wirkstoffgehalt); (2) Veräusserung von mindestens 30 g nicht für den Eigenkonsum bestimmtem Methamphetamingemisch (Crystal Meth, unbekannter Wirkstoffgehalt); (3) Erlangen von 30 g nicht für den Eigenkonsum bestimmten Thaipillen (berechnet 292 Stück) mit einem Gesamtwirkstoffgehalt von 6 g Methamphetamin, Inbesitznahme und am 21. März 2015 mit sich Führen; (4)