20 III. Rechtliche Würdigung Hinsichtlich des Grundtatbestands von Art. 19 Abs. 1 BetmG wie auch des qualifizierten Tatbestands von Art. 19 Abs. 2 lit. a BetmG kann auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz (Ziff. III der Entscheidbegründung; pag. 707 ff.) verwiesen werden. Dies betrifft neben der Erörterung der theoretischen Grundlagen auch die Subsumtion.