Er äusserte sich dazu teilweise in der Rolle als Beschuldigter in seinem eigenen Verfahren und wurde mehrfach auch als Auskunftsperson im Verfahren gegen den Beschuldigten einvernommen. Seine Aussagen blieben dabei konstant und wirkten auf die Kammer – wie bereits auf die Vorinstanz – aufgrund ihrer Entwicklungsgeschichte und der erheblichen Selbstbelastungen als glaubhaft. Bei der letzten parteiöffentlichen Befragung vor der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 21. September 2016 (pag. 508 ff.) war auch der Beschuldigte mit seinem Verteidiger anwesend.