_, sondern wenn schon bei dessen Lieferanten, der ihm bestens bekannten Familie G.________ bezogen, sind seine Aussagen sodann – wie von der Generalstaatsanwaltschaft zutreffend ausgeführt – widersprüchlich. So gab er an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung selber an, seit 2012 keinen Kontakt mehr zu diesen zu haben und nicht zu wissen, wo diese wohnten (pag. 630 Z. 21 ff.).