Soweit sich F.________ aber zu Lieferungskonditionen, Preisen und Lieferungsmodalitäten äusserte, sind seine Aussagen detailliert und konstant (pag. 459 Z. 517-532; pag. 473 Z. 35-40; pag. 511 Z. 117 und pag. 513 Z. 183-189). Ebenfalls konstant äusserte er sich dahingehend, dass er Crystal Meth nur vereinzelt beim Beschuldigten gekauft habe, weil dieser es teuer (zwischen CHF 130.00 und 150.00) verkauft habe und er es anderswo billiger erhalten habe (pag. 474 f. Z. 79 ff.; pag. 512 Z. 166-169 i.V.m. pag. 513 Z.191-193). Die Aussagen des Beschuldigten erschöpfen sich auch mit Blick auf diese Vorwürfe in pauschalen Bestreitungen.