Dies, obwohl ihm das Testergebnis erst an eben dieser Einvernahme zur Kenntnis gebracht wurde (pag. 233 Z. 175 f) und auch die letzte Akteneinsicht durch die Verteidigung zu einem Zeitpunkt erfolgte, als sich die Testergebnisse noch nicht in den Akten befanden (Zustellung der amtlichen Akten vom 7. April 2015 [pag. 411]; Testergebnisse des IRM vom 22. Juni 2015 [pag. 125 ff.]). Am 10. Februar 2016 gab der Beschuldigte zwischenzeitlich an zu wissen, was Crystal Meth sei (Das ist eine Thaipille oder so [pag. 247 Z. 132 f]) und die Substanz im Jahr 2007 – als er sich hat scheiden lassen und viele Schwierigkeiten gehabt habe – auch bereits konsumiert zu haben (pag. 247 Z. 141-147).