Die eingestandenen Vorkenntnisse zu präparierten Dosen würden zudem erwarten lassen, dass der Beschuldigte plötzlich in seinem Auto auftauchende, ihm nicht gehörende, alte und nicht funktionsfähige Dosen etwas genauer untersucht und nicht einfach sorglos in seinem Wagen zurückgelassen hätte. Geradezu konstruiert wirkt auch der Einwand des Beschuldigten, jemand habe ihm die Dosen in sein offenes Cabriolet geworfen und ihm aus Hass oder Eifersucht schaden wollen (pag. 23 Z. 105-111). Die Generalstaatsanwaltschaft wies diesbezüglich zunächst ebenfalls darauf hin, dass die Temperaturen an einem frühen Märzmorgen nicht zu einer Fahrt mit offenem Dach einluden.