16 rieren von Dosen mit Thaipillen bekannt (vgl. dazu dessen Aussagen vom 3. Dezember 2008 auf pag. 101 Z. 32-34 der Vorakten S 09 2017/2018; KG 2009 52). Es mutet vor diesem Hintergrund bereits wirklichkeits-, ja lebensfremd an, dass der Beschuldigte die Dosen zwar beim Tanken behändigt haben will, ihm aber nicht aufgefallen sein soll, dass diese nicht mit ihrem ursprünglichen – flüssigen – Inhalt befüllt, sondern präpariert waren. Soweit er in der Folge sinngemäss geltend machte, die Dosen bloss für eine spätere Entsorgung zurück ins Fahrzeug gelegt zu haben (pag.