Aber auch diese Geschichte habe gewichtige Schwachstellen: Zunächst handle es sich beim Gegenwert der Drogen (Marktwert von rund CHF 200‘000.00) nicht um einen Betrag, den man einfach so auf der Strasse liegen lasse. Auch die Schilderungen rund um die schwarze Tasche, in welcher der Beschuldigte die Drogen gefunden haben will, ergebe wenig Sinn. So habe er angegeben die Drogen von der Tasche in eine Kiste umgepackt zu haben, weil er nicht gewollt habe, dass ihn seine Mutter beim Verlassen des Hauses mit einer Tasche gesehen und ihn nach deren Inhalt gefragt hätte.