Schliesslich sei zu erwähnen, dass es sich bei derart platzierten Drogen nicht um solche handle, die für den Eigenkonsum bestimmt seien. Neben den im Fahrzeug des Beschuldigten gefundenen Thaipillen habe man am Domizil des Beschuldigten und vor allem in der Garage seines Bruders – versteckt in einer Kartonschachtel – eine beträchtliche Menge Crystal Meth sichergestellt. Da der Beschuldigte den Besitz nicht mehr habe bestreiten können, sei ihm nichts anderes übrig geblieben, als zu behaupten, er wisse nicht, um was es sich bei dem gefundenen Stoff handle. Aber auch diese Geschichte habe gewichtige Schwachstellen: