Es hätte überdies die grosse Gefahr bestanden, dass der Beschuldigte die Dosen entdeckt, deren Inhalt untersucht und sie einfach entsorgt hätte. Es wäre sodann zu erwarten gewesen, dass ein solcher Plan die Verständigung der Polizei beinhaltet hätte. Ein entsprechender Hinweis sei bei der Polizei aber nie eingegangen. Es sei weiter le-