Unglaubhaft sei zunächst die Aussage, jemand habe einfach so Drogen im Wert von CHF 6‘000.00 weggeworfen, zumal diese gut versteckt und schwer zu finden gewesen seien. Soweit der Beschuldigte ausführe, jemand habe ihm mit diesen Drogen Probleme machen wollen, sei auch dies aus verschiedenen Gründen nur schwer nachvollziehbar: Zunächst hätten diese Probleme einer Person ganze CHF 6’000.00 Wert sein müssen. Es hätte überdies die grosse Gefahr bestanden, dass der Beschuldigte die Dosen entdeckt, deren Inhalt untersucht und sie einfach entsorgt hätte.