12 worden seien. Der Wirkstoffgehalt der Drogen sei nach wissenschaftlichen Methoden ermittelt worden und könne nicht überprüft werden. Die Frage, wie der Beschuldigte in den Besitz der Drogen gelangt sei, gelte es zu klären. Diesbezüglich fände sich nur die konstant vom Beschuldigten vertretene Version, nach welcher er in der Nähe seines Domizils eine Schlägerei beobachtet habe, wobei einer der Beteiligten eine schwarze Tasche zurückgelassen habe.