Solche sind jedoch nicht aktenkundig. Eine derart ausserordentliche Häufung unglücklicher Zufälle ist deshalb nach Meinung des Gerichts lebensfremd und wider alle Lebenserfahrung. Selbst der Beschuldigte musste am 22.03.2015 bei der Hafteröffnung einräumen: „Mir ist bewusst, dass das niemand glaubt. Ich finde es auch unglaubwürdig“ (pag. 204). Schliesslich hielt der mit der Sache befasste Polizist im Anzeigerapport unter den Schlussbemerkungen fest: „Die Aussagen von A.________ erscheinen absolut unglaubwürdig.