auch aufgrund seiner langen Drogenkarriere nicht wohlgesinnt sind. Vorliegend geht es aber nicht um eine einmalige geringe Drogenmenge, sondern um Drogen im Wert von insgesamt über CHF 200‘000, die beim Beschuldigten sichergestellt und beschlagnahmt werden konnten. Es ist schlicht und einfach nicht nachvollziehbar und bar jeglicher Logik und Wahrscheinlichkeit, dass diese Drogen einerseits durch ausserordentliche Zufälle oder andererseits in der Absicht, dem Beschuldigten zu schaden, in dessen Besitz gekommen sind.