10 Auch nach Meinung des Gerichts sind die Erklärungs-, Entlastungs- und Rechtfertigungsversuche von A.________ völlig an den Haaren herbeigezogen und überzeugen nicht. Selbst die Verteidigung musste zumindest einräumen, dass die Aussagen des Beschuldigten „wohl nicht eben plausibel erscheinen“ würden. Es ist zwar durchaus denkbar, dass es Leute gibt, die A.________ auch aufgrund seiner langen Drogenkarriere nicht wohlgesinnt sind.