Dass der Beschuldigte, der während Jahren nicht nur im Drogenhandel tätig war, sondern mit eben diesen Drogen Handel betrieben hat, behaupte, nicht gewusst zu haben, um was es sich dabei handle, ist als reine Schutzbehauptung zu betrachten. In diesem Zusammenhang hat er sich zudem wiederholt in Widersprüche verstrickt, indem er z.B. geltend machte, er habe es vor seinem Bruder und seinen Eltern verstecken wollen, weil er diesen keine Probleme habe bieten wollen. Dabei stellt sich die Frage, weshalb er es denn hätte verstecken müssen und weshalb es Probleme geboten hätte, wenn doch gemäss eigenen Angaben nicht einmal er wusste, dass es sich dabei um Drogen handelte.