Als die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Besondere Aufgaben, gegen F.________ selber ein Strafverfahren wegen qualifizierten Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz (Handel mit Methamphetamin) führte, änderte sich sein Aussageverhalten markant. So machte er am 31.08.2016 in Anwesenheit seines amtlichen Verteidigers, mithin einem erfahrenen bernischen Strafverteidiger, ausführliche und detaillierte Aussagen zu seinem Drogenhandel. Für die Glaubhaftigkeit dieser Aussagen spricht, dass diese insbesondere auch im Einklang mit den ihm vorgehaltenen Gesprächen aus der Telefonkontrolle und den Ergebnissen der polizeilichen Ermittlungen standen.