6. Vorwürfe gemäss Anklageschriften vom 30. Juni 2016 und 12. Oktober 2016 In der Anklageschrift vom 30. Juni 2016 (pag. 440 f.) werden dem Beschuldigten folgende Sachverhalte zur Last gelegt: (1) Erlangen und in Besitz nehmen von 30 g nicht für den Eigenkonsum bestimmten Thaipillen (berechnet 292 Stück) mit einem Gesamtwirkstoffgehalt von 6 g Methamphetamin und am 21. März 2015 in seinem Auto auf der Strecke E.________ (Ortschaft) - Bern in einer als Versteck präparierten Spraydose (Color Spray) mit sich Führen; (2)