Der A.________ mit Urteil des Kreisgerichts Il Biel-Nidau vom 9. Februar 2010 für eine (teil-)bedingte Freiheitsstrafe von 12 Monaten gewährte bedingte Vollzug sei zu widerrufen und die Strafe sei zu vollziehen, unter Kostenfolge. V. Im Weiteren sei zu verfügen: 1. Das Honorar des amtlichen Verteidigers sei gerichtlich zu bestimmen (Art. 135 StPO). 2. Die Zustimmung zur Löschung des erstellten DNA-Profils (PCN-Nr. .________) sei nach Ablauf der Frist durch das zuständige Bundesamt einzuholen (Art. 16 Abs. 4 DNA-ProfilG).