1.4 Erlangen von 145 g nicht für den Eigenkonsum bestimmtes Methamphetamingemisch (Pulver) mit einem Gesamtwirkstoffgehalt von 2 g Methamphetamin, in Besitz nehmen und am 21.03.2015 mit sich Führen, 1.5 Erlangen von nicht für den Eigenkonsum bestimmtes 931,8 g Methamphetamingemisch (Cristal Meth 813,8 g und Pulver 118 g) mit einem Gesamtwirkstoffgehalt von 762,4 g Methamphetamin, in Besitz nehmen und davon 921,9 g Aufbewahrung in D.________ (Ortschaft) und 9,9 g in E.________ (Ortschaft). III.