5 Die Gerichtskosten seien zu maximal CHF 1'000.00 dem Angeklagten aufzuerlegen. Eventualantrag 1. A.________ sei im Falle eines Schuldspruches auch wegen qualifizierter Widerhandlungen gegen das BetmG gemäss Anklageschrift vom 30.06.2016 zu einer Freiheitsstrafe von maximal 36 Monaten zu verurteilen. 2. Von den Vorwürfen gemäss Anklageschrift vom 12.10.2016 sei A.________ unter Ausscheidung von Kosten- und Entschädigungen freizusprechen. 3. Die vom Kreisgericht II Biel-Nidau am 11.02.2010 für 12 Monate (teil-)bedingt ausgesprochenen Strafe sei zu vollziehen.