1. Der A.________ mit Urteil des Kreisgerichts II Biel-Nidau vom 09.02.2010 für eine (teil-) bedingte Freiheitsstrafe von 12 Monaten gewährte bedingte Vollzug wird widerrufen. Diese Strafe ist zu vollziehen (Art. 46 Abs. 1 StGB). 2. Die Verfahrenskosten von CHF 250.00 werden A.________ zur Bezahlung auferlegt (Art. 426 Abs. 1 StPO). IV. Weiter wird beschlossen: 1. Die beschlagnahmten Drogen und Drogenutensilien (inkl. Transportbehälter) werden zur Vernichtung eingezogen (Art. 69 StGB).