3 Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt Dr. iur. B.________ für die amtliche Verteidigung von A.________ mit CHF 6‘755.35. A.________ hat dem Kanton Bern die ausgerichtete amtliche Entschädigung zurückzuzahlen und Rechtsanwalt Dr. iur. B.________ die Differenz von CHF 1‘458.00 zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar zu erstatten, sobald es ihre wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO). III.