2. Zu einer unbedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu CHF 70.00, ausmachend total CHF 1‘400.00. 3. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 400.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 4 Tage festgesetzt. 4. Zu den Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 15‘000.00 und Auslagen von CHF 10‘298.00, insgesamt bestimmt auf CHF 25‘298.00 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung).