1.1. Erwerb von mindestens ca. 2‘000 nicht für den Eigenkonsum bestimmten Tabletten Methamphetamingemisch (Thaipillen, unbekannter Wirkstoffgehalt), 1.2. Veräusserung von mindestens 30 g nicht für den Eigenkonsum bestimmtes Methamphetamingemisch (Cristal Meth, unbekannter Wirkstoffgehalt), 1.3. Erlangen von 30 g nicht für den Eigenkonsum bestimmten Thaipillen (berechnet 292 Stück) mit einem Gesamtwirkstoffgehalt von 6 g Methamphetamin, in Besitz nehmen und am 21.03.2015 mit sich Führen,