Da dieser Betrag höher liegt als 5 Tagessätze à CHF 100.00 (= 20% der Gesamtsanktion), wird die Verbindungsbusse auf CHF 500.00 herabgesetzt. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhaftem Nichtbezahlen wird auf fünf Tage festgesetzt. VI. Kosten und Entschädigung