erachtet die Kammer eine Erhöhung um CHF 10.00 auf eine Tagessatzhöhe von CHF 100.00 als angemessen. 18.2 Das Gericht schiebt den Vollzug einer Geldstrafe, von gemeinnütziger Arbeit oder einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten und höchstens zwei Jahren in der Regel auf, wenn eine unbedingte Strafe nicht notwendig erscheint, um den