Die Zahlen würden in etwa stimmen. Plus minus, er könne das nicht genau sagen (pag. 201, Z. 7-13). Der Beschuldigte verfügt folglich über ein monatliches Nettoeinkommen von CHF 7‘000.00 und seine Ehefrau über ein solches von CHF 3‘000.00. Davon wird eine Pauschale von 25% für den allgemeinen Lebensaufwand (Krankenkasse, Steuern) in Abzug gebracht. Weiter sind 15% für den Ehepartner, 15% für das 1. Kind, 12.5% für das zweite Kind und je 10% für das dritte und vierte Kind als Unterstützungsbeiträge in Abzug zu bringen.