18. Konkrete Strafe und bedingter Strafvollzug Zusammenfassend erachtet die Kammer für den Schuldspruch wegen grober Verkehrsregelverletzung, begangen durch Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um netto 30 km/h eine Geldstrafe von 25 Tagessätzen als angemessen. 18.1 Ein Tagessatz beträgt höchstens CHF 3‘000.00. Das Gericht bestimmt die Höhe des Tagessatzes nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters im Zeitpunkt des Urteils, namentlich nach dem Einkommen und Vermögen, Lebensaufwand, allfälliger Familien- und Unterstützungspflichten sowie nach dem Existenzminimum (Art. 34 Abs. 2 aStGB).