Wird der bedingte Vollzug gewährt, dann soll die Verbindungsbusse – mit Blick auf die Schnittstelle zur Übertretung – mindestens CHF 600.00 betragen. Dies entspricht sowohl der aktuellen Fassung (Stand 1.7.2017, S. 22) als auch der zur Begehungszeit geltenden Fassung (Stand 01.07.2015, S. 22). Der Beschuldigte überschritt die signalisierte Höchstgeschwindigkeit ausserorts auf einer Hauptstrasse um netto 30 km/h, wodurch er den Schwellenwert der groben Verkehrsregelverletzung genau erreichte.