Rücksichtslos ist unter anderem ein bedenkenloses Verhalten gegenüber fremden Rechtsgütern. Dieses kann auch in einem blossen (momentanen) Nichtbedenken der Gefährdung fremder Interessen bestehen (BGE 131 IV 133 E.3.2 mit Hinweisen). 12.2 Subsumtion Der Beschuldigte war am 8. Mai 2016 um 12:09 Uhr auf der F.________(Strasse) von E.________(Ort) nach G.________(Ort) unterwegs. Wie die Vorinstanz zutreffend festhielt, handelt es sich bei der F.________(Strasse) um eine Hauptstrasse. Der Abschnitt E.________ (Ort)-G.________ (Ort) befindet sich ausserorts. Die allgemeine Höchstgeschwindigkeit ausserorts beträgt 80 km/h (pag.