Aus dem Eichzertifikat geht hervor, dass das Messmittel die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und es eingesetzt werden darf. Das Gerät wurde am 15. September 2015 geeicht und diese Eichung ist bis zum 30. September 2016 gültig (pag. 24). Die vorliegend zu beurteilende Geschwindigkeitsmessung vom 8. Mai 2016 erfolgte damit während der Gültigkeitsdauer der Eichung. Des Weiteren kann dem Messprotokoll vom 8. Mai 2016 entnommen werden, dass vor Beginn der Messung an diesem Tag ein Geräte-Selbsttest durchgeführt worden ist (pag. 23). Es liegen daher keine Anzeichen vor, welche an der Messung Zweifel aufkommen lassen.