Diese war denn auch ausschlaggebend für die Auslösung des Radarbildes. Der Beschuldigte bestreitet auch die eigentliche Geschwindigkeitsmessung nicht (pag. 98). Anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung führte er jedoch aus, dass er das Gefühl habe, im Kanton Luzern gemessen worden zu sein (pag. 200,