Der genaue Streckenabschnitt, auf welchem der Beschuldigte die Geschwindigkeit um 30 km/h überschritt, lässt sich nicht abschliessend definieren. Wie bereits festgehalten, befand sich der Beschuldigte zum Zeitpunkt der Radarmessung auf der Kantonsgrenze zwischen dem Kanton Bern und dem Kanton Luzern. Die Geschwindigkeitsüberschreitung, welche unbestrittenermassen das massgebliche Radarbild auslöste, muss deshalb bereits im Kanton Bern begonnen haben.