9. Erwägungen der Kammer Vorliegend geht es um die Frage, ob das von den Beamten der Kantonspolizei Bern auf dem Gebiet des Kantons Luzern aufgenommene Radarbild als Beweis für die Geschwindigkeitsüberschreitung durch den Beschuldigten verwendet werden darf. Hierzu ist in einem ersten Schritt festzulegen, ob durch das Vorgehen der Kantonspolizei Bern eine Ordnungs- oder Gültigkeitsvorschrift verletzt wurde. In einem zweiten Schritt ist schliesslich die eingangs gestellte Frage der Verwertbarkeit des Radarfotos zu prüfen.