5 darbildes bereits vollständig auf Luzerner Boden befand, wie dies vom Verteidiger geltend gemacht wurde. Auf dem Auszug des Geoportals des Kantons Luzern (pag. 66) ist der Grenzverlauf zwischen dem Kanton Bern und dem Kanton Luzern eingezeichnet. Die darauf vermerkten gelben Pfeile kennzeichnen die Luzernischen Leitlinien und die roten Pfeile jene des Kantons Bern. Die Kantonsgrenze verläuft zwischen zwei Leitlinien hindurch. Auf der Beilage Blatt 2 und 2a (pag. 69 und 70) ist der Standort des Radarmessgerätes und dessen Messrichtung aufgeführt.