«Das betroffene Fahrzeug, PW, Marke Hyundai, LU .________, befand sich bei der Radarmessung, in Fahrtrichtung G.________(Ort) vor der dortigen ersten gelben Leitlinie, welche sich auf Kantonsgebiet Luzern befindet (Blatt 1, 1a und 1b). Die Fahrzeuglänge des PW Santa Fe beträgt 4.7 m. Anhand des Radarbildes dürfte sich somit zwei Drittel der Fahrzeuglänge, beim Auslösen der Messung, auf Kantonsgebiet Luzern befunden haben. Ein Drittel noch auf Kantonsgebiet Bern. Am Strassenrand befinden sich Rand- und Führungslinien, keine Leitlinien. Gemäss Auszug aus dem Grundbuchplan (amtl. Vermessung) und Foto betreffend Grundstück Nr. .________ (Beleg 1 / B.__