2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete der Beschuldigte, verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, mit Schreiben vom 23. Mai 2017 form- und fristgerecht die Berufung an (pag. 106). Nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung mit Verfügung vom 17. Juli 2017 (pag. 131) reichte der Beschuldigte am 7. August 2017 form- und fristgerecht eine Berufungserklärung ein und erklärte, dass er das Urteil vollumfänglich anfechte (pag. 139 f.). Mit Schreiben vom 11. August 2017 gab die Generalstaatsanwaltschaft bekannt, dass sie auf die Teilnahme am oberinstanzlichen Verfahren verzichte (pag.