Er wurde zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu CHF 100.00, ausmachend total CHF 2‘000.00, sowie zu einer Verbindungsbusse von CHF 600.00 verurteilt. Der Vollzug der Geldstrafe wurde aufgeschoben und die Probezeit auf zwei Jahre festgesetzt. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung der Verbindungsbusse beträgt 5 Tage. Ferner wurde der Beschuldigte zu den erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 2‘300.00 verurteilt (pag. 103).