10. Amtliche Entschädigung 10.1 Rechtsanwalt E.________ Die Entschädigung für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten durch Rechtsanwalt E.________ im erstinstanzlichen Verfahren wird gestützt auf die als angemessen erachtete Honorarnote von Rechtsanwalt E.________ vom 19. Juni 2017 (pag. 100 122) auf CHF 694.85 festgesetzt. Der Beschuldigte hat dem Kanton Bern die ausgerichtete Entschädigung zurückzuzahlen und Rechtsanwalt E.________ die Differenz zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar, ausmachend CHF 226.80 zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art.