19 f.). Der Beschuldigte wurde mit Urteil der 2. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern vom 24. März 2017 der mehrfachen schweren Körperverletzung, der mehrfachen einfachen Körperverletzung, des Betrugs, der Urkundenfälschung etc. schuldig erklärt, womit das Erfordernis der Anlasstat vorliegend erfüllt ist (vgl. die entsprechenden Ausführungen der Generalstaatsanwaltschaft, pag. 133).