7 Anforderungen zu stellen; es genügt, dass diese wahrscheinlich ist, falls die fraglichen Vermögenswerte nicht eingezogen werden. Die Beurteilung der Gefährlichkeit erfordert eine Prognose in die Zukunft: Ein Tatwerkzeug ist also nicht schon dann und deshalb einzuziehen, weil der Täter damit die Sicherheit gefährdet hat. Vorausgesetzt ist vielmehr, dass Gefahr auch weiter in der Zukunft besteht und somit – unter Berücksichtigung der Verhältnismässigkeit – die Einziehung rechtfertigt.