Als Tatprodukt werden weiter Gegenstände eingezogen, die durch eine Straftat hervorgebracht wurden. Die Sicherungseinziehung setzt weiter voraus, dass von den einzuziehenden Vermögenswerten eine Gefährdung für die Sicherheit von Menschen, die Sittlichkeit oder die öffentliche Ordnung ausgeht. An diese Gefährdung sind keine überhöhten