7.2 Generalstaatsanwaltschaft Die Generalstaatsanwaltschaft führte mit Stellungnahme vom 6. September 2017 aus, der Beschuldigte sei mit Urteil der 2. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern vom 24. März 2017 wegen mehrfacher schwerer Körperverletzung, mehrfacher einfacher Körperverletzung, Betrugs, Urkundenfälschung etc. schuldig erklärt worden, womit eine Anlasstat gemäss Art. 69 StGB vorliege. Des Weiteren habe das beschlagnahmte zahnärztliche Instrumentarium dem Beschuldigten zur Begehung der strafbaren Handlungen gedient bzw. sei von ihm mehrmals zu deliktischen Zwecken eingesetzt worden.