4. Anträge der Parteien Fürsprecher B.________ stellte namens und auftrags des Beschuldigten mit Berufungsbegründung vom 28. August 2017 die Anträge (pag. 115 f.), dass 1. der Beschluss vom 29. Juni 2017 insofern in Rechtskraft erwachsen sei, als C.________ die Gegenstände auf dem oberen Bild auf Seite 5 sowie die Gegenstände auf Seite 8 des Augenscheinprotokolls vom 13. Januar 2017 herausgegeben würden (Ziff. 1. des Beschlusses) und die amtlichen Entschädigung für die beiden Verteidiger bestimmt worden seien (Ziff. 4. und 5. des Beschlusses).