_ teilte ihrerseits mit Eingabe vom 24. Oktober 2017 ihr Einverständnis mit der Durchführung des schriftlichen Verfahrens mit, unter gleichzeitigem Verzicht auf eine schriftliche Stellungnahme zur Berufungsbegründung (pag. 167). Mit Verfügung vom 26. Juli 2017 wurde die Durchführung des schriftlichen Verfahrens angeordnet (pag. 97).