Die vom Beschwerdeführer in diesem Zusammenhang angegebene Passage, dass «das Schutzbedürfnis der Bevölkerung so hoch sei, dass kaum ein Rückfall in Kauf genommen werden dürfe», ist weder den Erwägungen der POM noch denjenigen der ASMV zu entnehmen. Auch sonst ist im Entscheid der POM keine Tendenz auszumachen, den durch einen möglichen Rückfall betroffenen Rechtsgütern ein (zu) starkes Gewicht einzuräumen.