7 unterlassen sollte, beide Szenarien gleichermassen ungünstig ausfallen würden, was ebenfalls gegen eine bedingte Entlassung spricht (vgl. Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern SK 16 426 vom 21. Februar 2017 E. 14.1; so auch KOL- LER, Basler Kommentar, N. 16 zu Art. 86 StGB).